Liebe Freunde in nah, fern und gern auch noch weiter weg!
Ihr wollt gern als Gruppe unterwegs sein, eure Oma vererbt euch ihr Klavier aus "...den guten Vorkriegszeiten...", der Teppich muss zur Reinigung oder aber ihr würdet einfach mal gern mit einem Kleinbus draußen rumdüsen und das zum günstigen Preis? Kein Problem: Wir haben die Möglichkeit euch unseren 9-sitzigen VW-Bus zu verleihen und schon stellen Transporte von Mensch und/oder Material nicht mehr so das Problem dar.


Also dann: Macht euch schlau in den Nutzungsbedingungen und Preisen und dann kann's losgehen ... besser gesagt könnt ihr losfahren.

 

 

Preisliste für die Nutzung des VW Bus:

Es wird in vier verschiedene Nutzer unterschieden:

  1. Junge Gemeinde aus einer Kirchgemeinde im KB Stollberg & Jugendarbeit selbst
  2. Andere Jugendgruppen und Vereine der Jugendhilfe, Kirchgemeinden etc.
  3. Private Nutzer
  4. Sponsoren (siehe Ausführung Punkt 5)

Kostenrechnung

  •   Die Treibstoffkosten trägt grundsätzlich der Nutzer.
  • Pro Leihtag wird eine Tagesgebühr berechnet. A: 23,00 EUR B: 28,00 EUR C: 33,00 EUR. Muss die Übernahme / Übergabe des Fahrzeugs außerhalb der tatsächlichen Nutzungszeit erfolgen kann das nur mit konkreter Absprache geschehen. Im Normalfall berechnen wir aber nur die tatsächliche Nutzungszeit.
  • Pro gefahrenen Kilometer (es gilt der Übergabe/Übernahme-Ort) berechnen wir: A: 0,09 EUR B: 0,10 EUR C: 0,11 EUR
  • Bei Bedarf kann auch ein Dachkoffer (THULE Vision 850 (510 l) inklusive Dachgepäckträger ausgeliehen werden. Kosten pro Leihtag: A: 3,00 EUR B: 4,00 EUR C: 5,00 EUR. Auf- und Abbau des Koffers: 6,00 EUR. (halbiert sich falls Koffer noch montiert ist oder wieder genutzt wird).
  • Der Bus wird gereinigt übergeben und grundsätzlich nur gereinigt entgegen genommen. Durch gewisse Umstände (schneller Nutzungswechsel o.ä.) kann es sein, dass der Bus nicht gereinigt übernommen werden kann. Dann entfällt die Pflicht zur Reinigung. Soll die Reinigung vom Besitzer übernommen werden, fallen bei normaler Verschmutzung folgende Kosten an: INNEN: 10,00 EUR AUSSEN: 10,00 EUR. Grobe Verschmutzung wird nach Verschmutzungsgrad und Zeitaufwand berechnet.
  • Die Nutzung der Anhängezugvorrichtung wird pauschal für jeden Nutzungstag berechnet: A: 3,00 EUR B: 4,00 EUR C: 5,00 EUR

Sonderregelungen

  • Bei Nutzungen von unter 12 Stunden wird die Tagespauschale nach tatsächlicher Nutzungsdauer auf minimal 25 % verringert.
  • Bei längeren Ausleihzeiten (ab 4 Tage) gibt es Langzeitrabatte. (Bitte nachfragen)
  • Bei karitativen Fahrten (z. Bsp. Hilfstransporte o. ä.) verringert sich die gesamte Nutzungsgebühr auf 70 %.
  • Sponsoren zählen grundsätzlich als private Nutzer (C) und erhalten auf die Nutzungsge-bühr einen maximal 25%-igen Nachlass. Dieser Nachlass bezieht sich auf die Höhe der Sponsorensumme und kann von den Sponsoren erfragt werden.

Nutzungsordnung

 

Der Bus der evangelischen Jugendarbeit steht allen Jugendgruppen und Vereinen zur Verfügung und die Vergabe richtet sich nach Termin der Anfrage und auch Wirtschaftlichkeit. Private Nutzung ist möglich.
Folgende Bedingungen sind strikt einzuhalten:

  1. Die Anschaffung des Busses ist erst durch Spenden- und Fördermittel möglich geworden und die Benutzung muss diesem Umstand durch pfleglichen Umgang Rechnung tragen
  2. Die Reservierung erfolgt schriftlich oder telefonisch zur Niederschrift bei der oben angegebenen Adresse.
  3. Die Fahrzeugübernahme und -rückgabe erfolgt in der Regel persönlich und zum im Nutzungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Sollten Änderungen nötig sein ist eine telefonische Benachrichtigung unerlässlich.
  4. Das Fahrzeug wird im vollgetankten Zustand übergeben und zurückgegeben. Die Kosten für den Kraftstoff trägt der Nutzer.
  5. Es ist dringend anzuraten nur mit einem Fahrauftrag der beauftragenden Institution, Verein etc. unterwegs zu sein. Ein Vordruck wird von uns auf Wunsch mitgegeben.
  6. Nur die vereinbarten und im Nutzungsvertrag angegebenen max. 3 Fahrer/innen dürfen den Bus fahren. Diese müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
  7. Das Rauchen sowie der Genuss von Drogen jeglicher Art ist im Bus untersagt. Ebenso ist das Führen des Fahrzeugs nach Genuss jeglicher Art von Drogen nicht gestattet.
  8. Der Nutzungspreis wird nach der Rückgabe ermittelt. Die Bezahlung erfolgt umgehend nach zugegangener Rechnung auf das Konto der Jugendarbeit.
  9. Bei einem Unfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen und der Unfallverursacher durch diese zu ermitteln. Ein Schuldanerkenntnis oder schuldanerkennende Handlung durch den Nutzer sind nicht zu tätigen. Die Jugendarbeit ist umgehend zu verständigen.
  10. Der Bus darf nur auf öffentlichen halböffentlichen Straßen bewegt werden. Feld- und Wiesenwege sind zu meiden Ausnahmen sind ordentlich befestigte Fahrtwege.
  11. Das Fahrzeug ist in der Zeit der Nutzung auf seine Betriebs- und Verkehrssicherheit regelmäßig zu kontrollieren. Verletzt der Nutzer diese Pflicht haftet er für die daraus entstehenden Schäden.
  12. Mängel oder Schäden am Fahrzeug sind bei der Rückgabe zu benennen.
  13. Das Fahrzeug wird im sauberen Zustand übergeben und zurückgegeben. Sollte das nicht der Fall sein wird eine Reinigungsgebühr erhoben.
  14. Bei verschuldeten Schäden haftet der Nutzer bzw. Verursacher selbst. Zu entrichten ist die Selbstbeteiligung und die Hochstufung der Versicherungsprämien (Haftpflicht und Kasko) und Unfallfolgekosten aller Art.
  15. Das Fahrzeug ist folgender Maßen versichert: Haftpflicht: unbegrenzt/7,669 Mio. EUR je Pers. Vollkasko/Teilkasko: 332,00 EUR/153,00 EUR Selbstbeteiligung. Insassenversicherung: 25.565 EUR (Tod) / 76.694 EUR (Invalidität)
  16. Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Schädigung des Fahrzeugs oder Dritter haftet der Nutzer für die volle Höhe der entstehenden Haftpflichthochstufung. Die Verantwortung der Jugendarbeit erlischt.

 

 

Trotzdem noch Interesse? Kein Problem! Einfach unten deine Daten eintragen und los gehts. Wir geben dir innerhalb kurzer Zeit bescheid.

 

 

 
Letzte Änderung: 23.05.2011 - 12:00:20 | Drucken